Klagerecht zum Umweltschutz nutzen!

Mehr Rechtssicherheit im Umweltbereich

„Behörden, Vorhaben- und Planungsträger, Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen erhalten durch die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes Rechtssicherheit, welche staatlichen Entscheidungen gerichtlich überprüfbar sind. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverbandsklage können Umweltvereinigungen künftig bei mehr Entscheidungen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen.
Das „Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben“ wird voraussichtlich Anfang Juni 2017 in Kraft treten.

Pressemitteilung des BMUB
28.04.2017

Mehr Klagerechte für Umweltverbände

Auszug:
„Außerdem entfällt bei Rechtsbehelfen gegen Zulassungsentscheidungen für UVP-pflichtige Vorhaben und bestimmte Industrieanlagen die „materielle Präklusion“. Einwendungen vor Gericht, die nicht schon im Genehmigungsverfahren vorgebracht worden waren, dürfen nicht mehr ausgeschlossen werden. Möglich bleibt ein Ausschluss von Einwendungen aber dann, wenn deren erstmalige Geltendmachung im Gerichtsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist.

Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 15. Oktober 2015) und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention (Beschluss vom 2. Juli 2014) hatten beanstandet, dass die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten nicht vollumfänglich den europäischen beziehungsweise internationalen Vorgaben genügten. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.“

Alles lesen:
http://www.bmub.bund.de/pressemitteilung/mehr-klagerechte-fuer-umweltverbaende/
Mit Dank an Roger Simak und Tilo Pollok für die Info!

Auch wichtig:

Umweltprüfungen – Worum geht es?

Die Umweltprüfungen sind ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Durch den Einbezug von Behörden und Bürgern sowie Umweltberichten können frühzeitig die möglichen Folgen eines Projektes für die Umwelt erkannt und bei der Entscheidung über das Projekt berücksichtigt werden. Dazu gibt es verschiedene Instrumente, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP).

http://www.bmub.bund.de/P881/