Die „Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen“ gehen vor Gericht und legen erfolgreich Widerspruch ein – Gratulation!
„Gegen den Bescheid vom 14. Oktober 2016 legte der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen Widerspruch ein. Er sieht Verfahrensvorschriften verletzt und rügt ein signifikantes Tötungsrisiko für den Rotmilan trotz der Ablenkflächen. Auch die Betreiberfirma legte Widerspruch ein und zwar gegen die Bedingung, Ablenkflächen zu errichten und zu unterhalten. Sie verneint ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan. Ihren Antrag, die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung anzuordnen, mit dem sie erreichen möchte, trotz des Widerspruchs der Bürgerinitiativen sofort mit dem Bau der Anlage beginnen zu können, beschied der Landkreis Göttingen bisher ebenso wenig wie er über die Widersprüche entschied.
Das daraufhin von der Firma angerufene Verwaltungsgericht lehnte den Antrag, die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung anzuordnen ab. Es hielt den Antrag für unzulässig.
Die Antragstellerin könne nicht einerseits gegen die sie belastende Regelung der Baugenehmigung, Ablenkflächen vorzuhalten, vorgehen und gleichzeitig das Recht zur sofortigen Errichtung der Windenergieanlagen vor Gericht erstreiten.“
VG lehnt Antrag auf sofortige Errichtung von 4 Windenergieanlagen in der Nähe von Jühnde ab
ndr.de
Keine Windkraftanlagen bei Jühnde
Bei Jühnde im Landkreis Göttingen werden vorerst keine Windkraftanlagen gebaut. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Antrag einer Windenergiefirma abgelehnt, die sofort vier Anlagen bauen wollte. Der Landkreis Göttingen hatte zwar eine Baugenehmigung erteilt, allerdings mit der Auflage, dass die Firma wegen einer möglichen Gefährdung des Rotmilans eine sogenannte Ablenkfläche errichtet, die die Greifvögel anzieht und von den Windkraftanlagen fernhält. Dagegen hatte das Unternehmen geklagt und die sofortige Vollziehung der Genehmigung gefordert.
Widerspruch gegen Auflagen
Der Landkreis Göttingen hatte den Bau und Betrieb der Anlagen im Oktober 2016 genehmigt – allerdings mit Auflagen. So sollte eine mehr als 14 Hektar große Fläche geschaffen werden, die die Rotmilane von den mehr als 200 Meter hohen Windenergieanlagen ablenkt, um das Risiko zu reduzieren, dass die Tiere durch die Rotoren getötet werden. Sowohl der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen als auch die Betreiberfirma legten Widerspruch ein. Das Unternehmen bestreitet, dass die Greifvögel in Gefahr sind. Über die Widersprüche und den Antrag, mit dem Bau direkt zu beginnen, hat der Landkreis bislang nicht entschieden. Daher zog die Firma vor das Verwaltungsgericht. Dieses hält den Antrag aber für unzulässig.
Auflagen und Baugenehmigung können nicht getrennt werden
Die Betreiber könnten nicht einerseits gegen die Auflagen der Baugenehmigung vorgehen und gleichzeitig das Recht zur sofortigen Errichtung der Windenergieanlagen vor Gericht erstreiten, so das Verwaltungsgericht. Zwar seien sie durch den eingelegten Widerspruch erst einmal nicht verpflichtet, die entsprechenden Flächen einzurichten, das führe aber nicht dazu, dass sie Baugenehmigung ohne diese Verpflichtung sofort umsetzen können. Der Landkreis hätte die Genehmigung ohne diese Auflagen sehr wahrscheinlich nicht erteilt
Alles lesen:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Keine-Windkraftanlagen-bei-Juehnde,windkraft868.html
Mit Dank für die Info an Fred Moselbauer!
Was nützen alle Widersprüche, gegen die Windkraftanlagen, wenn die Windkraft-Lobby am längeren Hebel sitzt und letztlich obsiegt. Das Missachten von Reglementierungen ist, letztendlich, nur eine temporäre Angelegenheit für die Betreiber. Man kann diesem Windwahn nur mit effektiveren Alternativen den Garaus machen, die es durchaus gibt, deren Existenz in die Öffentlichkeit tragen und mit diesem Hebel die Politik unter Zugzwang bringen.
Unter http://www.solar-kälte-und-energie.de, ist mehr als nur eine Alternative zu den Windkraftanlagen beschrieben.
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