Vogelschutzgebiet und Schutzabstand zum Milanhorst nicht berücksichtigt
Vorläufiger Sieg für den Artenschutz
Gericht stoppt Freudenberger Windpark
Die Genehmigung des Windparks Knippen bei Freudenberg verletzt Naturschutzrecht: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Baustelle im Eilverfahren stillgelegt.
Die Baugenehmigung des Kreises Siegen-Wittgenstein für die 200 Meter hohen Windräder hat das OVG erst einmal gekippt. Die Bauarbeiten müssen sofort gestoppt werden. Eigentlich sollte der Windpark auf dem Knippen spätestens im Sommer in Betrieb gehen.
Brutplatz der Rotmilane nicht berücksichtigt
Die Münsteraner Richter halten die Beschwerde von Anwohnern und einer Naturschutzinitiative für berechtigt. Das OVG bemängelt, dass ein in der Nähe gelegenes Vogelschutzgebiet bei einer Prüfung im Vorfeld nicht berücksichtigt worden sei. So hätte ein Abstand von 1.500 Metern zu Brutstätten der Rotmilane, einer seltenen Greifvogelart, eingehalten werden müssen.
Die Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes gilt, bis ein Gericht in der Hauptsache über den Streit zwischen Kreisverwaltung und Windparkgegnern entschieden hat.
Video im WDR
http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/windpark-freudenberg-baustopp-ovg-100.html