Rotmilane durch Windenergieanlagen gefährdet

NABU fordert endlich ehrliches Genehmigungsverfahren

Pressemeldung des NABU Rheinland-Pfalz

vom 25. APRIL 2017

Mainz/Birkenfeld

Seit 2014 dauert der Rechtsstreit um die Windenergieanlagen (WEA) bei Dambach (Landkreis Birkenfeld) nun schon an. Nachdem sich der NABU zunächst mühsam die Zulässigkeit zu diesem Verfahren erstreiten musste, wurde am 30. März erstmals in der Sache vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt. Ein Versuch, im Nachgang der Verhandlung den Streit doch noch außergerichtlich beizulegen, ist aber gescheitert.

Noch am Verhandlungstag bestand Uneinigkeit darüber, wann und wo in den letzten Jahren Rotmilane im Gefahrenbereich der WEA brüteten. „Diese Diskussion um die Bruten der Vögel war für uns völlig unverständlich, zumal es eigentlich unstrittig ist, dass es mindestens ein Brutpaar im 1,5 km Radius um die Anlagen gibt“, beschreibt Cosima Lindemann, Naturschutzreferentin des NABU die Situation. Um diesen Debatten endgültig ein Ende zu setzen, hatte der NABU direkt nach der Verhandlung in Koblenz einen Gutachter beauftragt, die Situation vor Ort zu klären und auch eine Raumnutzungsanalyse der örtlichen Rotmilane durchzuführen.

Schnell wurde nicht nur klar, dass wieder Rotmilane im Nahbereich der WEA brüten, sondern es zeigte sich auch, dass ein zweites Paar etwas weiter entfernt brütet.
„Wir hatten schon länger den Verdacht, dass es sich nicht um ein einzelnes, sondern um zwei Brutpaare im 1,5 km Radius handelt“, stellt Lindemann fest. „Aber in diesem Jahr gelang erstmals der Beweis.“ Aus diesem Grund konnten auch Untersuchungen aus dem Jahr 2015, die die Betreiberfirma Geres dem NABU noch nach dem Verhandlungstermin vorgelegt hatte, das Risiko für die Rotmilane nicht ausreichend aufklären. Denn die Untersuchungen wurden nur jenen Horst betreffend durchgeführt, der weiter von den Anlagen entfernt liegt. Die Ergebnisse sind somit für die viel gefährdeteren Milane, die nur wenige hundert Meter vom Windpark entfernt brüten, gar nicht aussagekräftig. Außerdem sind sie auch offensichtlich nicht übertragbar. Denn die bisherigen Beobachtungen des NABU deuten stark auf eine Gefährdung der Vögel durch die WEA hin. So konnten schon mehrfach Flüge der Tiere beobachtet werden, die dicht an den Rotoren vorbei führten. Von einem Umfliegen des Waldes, wie es vom Gutachter der Fa. Geres proklamiert wird, kann also keineswegs ausgegangen werden.

Nach wie vor geht der NABU davon aus, dass die Rotmilane auch schon zum Zeitpunkt der Kartierung, also vor Genehmigungserteilung, dort gewesen sein müssen. „Die Vögel fallen ja nicht einfach vom Himmel und sind plötzlich da“, ärgert sich Lindemann immer noch über die mangelhaften Voruntersuchungen. „Hätte man eine ordentliche Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, hätte man auch von den Rotmilanen erfahren. Denn diese waren Anwohnern schon lange bekannt“, hält die NABU-Referentin fest. Unbestrittener Fakt ist aber jedenfalls, dass sie seit 2014 im Nahbereich der Anlagen brüten, wo sie auch in diesem Jahr wieder sind. Zudem scheint sich auch erneut ein Schwarzmilanpaar zur Brut nördlich der Anlagen niederzulassen. All das bestätigt wieder die Bedeutung dieses Raumes für schlaggefährdete Greifvögel.

Umso ärgerlicher ist es, dass die Kreisverwaltung bislang nicht reagiert hatte und es zuließ, dass die Anlagen sich bislang drehten. Das Risiko für die Tiere durch die WEA war also ohnehin schon enorm. Doch in den letzten Wochen offenbarte sich noch eine andere Gefahr für die Tiere. Denn die NABU-Beobachter konnten massive Störungen durch Personen im unmittelbaren Horstbereich beobachten. „Es ist schon auffällig, dass plötzlich solch ein Treiben rund um den Horst stattfindet. Da wird Feuerholz in 30 m Entfernung zum Horst aufbereitet, ein Baum wird gefällt und Motorradspuren führen mitten auf den Horstbaum zu. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, ärgert sich Lindemann, die froh ist, dass der Fall auch zur Anzeige gebracht wurde. Zunächst vorhandene Bedenken, die Tiere könnten tatsächlich vergrämt worden sein, haben sich glücklicherweise nicht bestätigt. Denn die Rotmilane sind nach einem ersten Verschwinden zu ihrem Horst zurückgekehrt.

„Im besten Fall war es „nur“ Unwissenheit, im schlimmsten Fall wird aber deutlich, dass die Milane hier nicht willkommen sind. Es ist sehr traurig, dass sich solch ein Konflikt aus wirtschaftlichem Interesse auf dem Rücken dieser Tiere austrägt, für deren weltweiten Erhalt Deutschland mit über 60 % der Brutpaare eine riesen Verantwortung trägt“, stellt Lindemann bitter fest.

Leider führten erst die Anzeigen der örtlichen Naturschützer zum Einschreiten der Behörden. Inzwischen scheint die Kreisverwaltung die Fa. Geres dazu aufgefordert zu haben, die Anlagen vorübergehend stillzulegen. Für den NABU steht daher fest, dass die Genehmigung der Anlagen schon damals nicht rechtens war. „Es ist offensichtlich, dass die Genehmigung auf Basis falscher Annahmen erteilt worden ist. Wir erwarten, dass endlich ein ehrliches Verfahren durchgeführt wird, in dem geltendes Naturschutzrecht ausreichend berücksichtigt wird“, fordert Lindemann und sieht somit keinen Ansatzpunkt für eine außergerichtliche Einigung.

Cosima Lindemann, Naturschutzreferentin, NABU Rheinland-Pfalz,

Mit Dank für die Info an Andreas Kostarellos!


Pressedienst des NABU Rheinland-Pfalz
Redaktion: Laura Kettering
Tel. +49 (0)6131.140 39-24 | Fax: -28 | E-Mail: Laura.Kettering@NABU-RLP.de


 

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