Der Schwarze Dienstag – Zwischenruf Nr. 12

mit Dank an Hans Ulrich Schroeder

OVG-SL 20.01.2015
Hans Ulrich Schroeder

 

Teilfortschreibung „Windenergie“

(2. Auflage nach 2012, als Folge des OVG-Verfahrens vom 20.1.2015)

1. Entwurf der Landesplanung (LAPLA) vom Dez. 2016.

Stellungnahmen bis 30.6.2017, prinzipiell möglich von jedermann,
TÖB, Kommunen, Vereinen, Verbänden
u n d  Privatpersonen.

Im nachfolgenden dargestellt am Beispiel von

Schülldorf-Ohe, Kreis RD-ECK

 

Historie:
Seit ihren Anfängen in den neunziger Jahren litten und leiden bis heute Bürgerinitiativen gegen den Windwahn unter dem Manko, mit Behörden, Bürgermeistern und Gemeindevertretern notgedrungen auf zwei sehr unterschiedlichen Ebenen kommunizieren zu müssen.

Um diesem Mißstand abzuhelfen, hatte – und verfährt so bis heute!- u.a. der Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) seit langem, besonders vor der Kommunalwahl 2013, allen BI dringend geraten, sich zu einer Wählergemeinschaft zu konstituieren. In mehreren Fällen verfügen Windkraftgegner  heute deshalb über eigene Gemeindevertreter und können endlich „auf Augenhöhe“ ihre berechtigten Interessen auch auf z. B. Behördenebene geltend machen.

Ein gelungenes Beispiel stellt die Entwicklung in der Gemeinde Schülldorf-Ohe, Kreis RD-ECK , dar. 2011 ist dort aus der Bürgerinitiative gegen Windkraft in Schülldorf und Ohe von 1997   die Wählergemeinschaft

Neues Forum Lebenswertes Schülldorf (NFLS)

entstanden.

Die WG stellt heute den Bürgermeister und verfügt in Koalition mit einer weiteren WG über die absolute Mehrheit in der GV. Das kann von unschätzbarem Wert  sein, z.B. bei Eventualitäten im Zusammenhang mit den berüchtigten potentiellen Ausnahmegenehmigungen und Bauanträgen auf Vorrangflächen und den dann erforderlich werdende Bauleitplanungen. 

Das NFLS hat jetzt im Rahmen der derzeitigen Stellungnahmen zum 1. Entwurf der zukünftigen Regionalpläne als Hilfestellung und Anregung für die Bürgerinnen und Bürger einen ausführlichen Infoflyer samt  vorformuliertem Vorschlag für eine persönliche Stellungnahme erarbeitet.

Die Gemeinde Schülldorf  selbst wird dem Vernehmen nach eine eigene, quasi amtliche Stellungnahme unter Zuhilfenahme eines bewährten, professionellen Planers der Landesplanungsbehörde  (LAPLA) zeitgerecht zustellen.


Hier die INFO der NFLS

Am 20. April 2017

HUS
BLS-SH