Änderung im BauGB zur Klagebefugnis im Außenbereich

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

Aktueller Begriff

Klagebefugnis gegen Vorhaben im Außenbereich

Der Bundesrat hat am 31. März 2017 einem Gesetz zur Novellierung des Städtebaurechts zugestimmt, das unter anderem die Einführung eines neuen § 13b Baugesetzbuch (BauGB) vorsieht.

Hiernach können zeitlich begrenzt Außenbereichsflächen in einem beschleunigten Verfahren in Bebauungspläne einbezogen werden. Wie auch durch andere vorausgegangene Änderungen des BauGB zu Vorhaben im Außenbereich könnten Konflikte zwischen vorhandener oder heranrückender Wohnbebauung verstärkt werden.

Neben der Zulässigkeit von Infrastrukturmaßnahmen wurden beispielsweise die gewerbliche Tierhaltung (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) und die Sportanlagenlärmschutzverordnung modifiziert sowie Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich (§ 246 Abs. 13 BauGB) zugelassen.

Vor diesem Hintergrund soll dargestellt werden, wer gegen Genehmigungen für Bauvorhaben im Außenbereich vor dem Verwaltungsgericht klagebefugt ist.

Lesen!!
http://www.bundestag.de/blob/503258/9bee9d39a6f6774667e71c5fc80d049d/klagebefugnis-gegen-vorhaben-im-aussenbereich-data.pdf
Mit Dank an Ch. Riemer für die Info!