Wenn grüne Energie krank macht

Erfahrungsbericht aus dem Badischen

badisches.de
15. April 2017

Noch mehr potenzielle Windkraftflüchtlinge, wenn sich nichts ändert…
Die Worte von Markus Schätzle aus dem Schuttertal bestätigen, was alle Schallopfer so oder ähnlich erleben, nachzulesen auf www.opfer.windwahn.de.

Besonders kritisch wird die Situation immer dann, wenn Kinder mitbetroffen sind und leiden.
Dann ist der Weg bis zur Flucht aus dem Eigenheim vor noch mehr Gesundheitsschäden nur noch eine Frage der Zeit, bzw. der nächsten schwerwiegenden Symptome.
Etwas hat sich inzwischen zum Glück geändert: Die Klagen gegen Windkraftbetreiber und Genehmigungsbehörden häufen sich, die Angebote zu Abfindungen bei Auszug wegen Schallerkrankung ebenso.

Dieser Videobeitrag mit Erfahrungsberichten zu den Belastungen der ganzen Familie durch WEA-Schall von Markus Schätzle in Kombination mit Textausschnitten von Tom Stillers Beitrag “Infraschall – der Bumerang der Energiewende” beim DAV zu Schallerkrankungen ist aussagestark und sollte von jedem gesehen und an jeden weitergegeben werden!
Mit Dank an Markus Schätzle und die beiden Medienvertreter von badisches.de!


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Wenn grüne Energie krank macht from RAD Entertainment on Vimeo.

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Original: https://badisches.de/wenn-gruene-energie-krank-macht/


Was wiegt schwerer in unserem Land: Das Wohl des Volkes oder das privat-wirtschaftliche von Windkraftbetreibern?

Schallfolter durch Bürgerwindpark im Schuttertal

[blockquote author=”VG Freiburg”]Privates wirtschaftliches Interesse der Betreiber überwiegt das öffentliche Interesse der Anwohner auf Schutz vor Lärm.[/blockquote]

Aus der Badischen Zeitung

13. April 2017
SCHUTTERTAL

Verwaltungsgericht: Lärm im Bürgerwindpark nicht hinreichend belegt

Es sei nicht hinreichend belegt, dass von den Windrädern des Bürgerwindparks Südliche Ortenau Lärm ausgeht. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Freiburg, bei dem die Betreiber einen Eilantrag gestellt hatten. Zuvor hatte das Landratsamt ihnen ein Zwangsgeld angedroht. Von der Vollstreckung bleiben die Betreiber vorerst verschont.

SCHUTTERTAL/FREIBURG. Der Lärm, der von den Windrädern im Bürgerwindpark Südliche Ortenau ausgehen soll, hat in den vergangenen Wochen auch das Verwaltungsgericht in Freiburg beschäftigt (die BZ berichtete). Das Landratsamt hatte dem Betreiber ein Zwangsgeld angedroht, sollte dieser die von den Windrädern ausgehenden Impulshaltigkeiten nicht abstellen.
Diese Geräusche hatten Anwohner häufig als Wummern beschrieben. Weil das aus Sicht des Landratsamts nicht passiert ist, hatte das Amt ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro angedroht. Dagegen hatte der Betreiber beim Verwaltungsgericht Freiburg einen Eilantrag gestellt. Mit Erfolg. Wie das Gericht am Donnerstag mitgeteilt hat, sei die vom Landratsamt erteilte Anordnung eines schallreduzierten Betriebs der Windkraftanlagen voraussichtlich rechtswidrig. Grund: Die zugrunde gelegte Impulshaltigkeit sei nicht hinreichend belegt. Damit liege kein Verstoß gegen die Genehmigung vor. Im Wesentlichen überwiege das private wirtschaftliche Interesse der Betreibergesellschaft.
[…]
Das Landratsamt prüfe nun, ob Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt werde. Unabhängig davon sei das Landratsamt bereit, das weitere Vorgehen zusammen mit den Betreibern am runden Tisch zu besprechen.

Das Gericht schreibt weiter, dass sich eine andere Beurteilung auch nicht aus den vom Landratsamt systematisch ausgewerteten zahlreichen Beschwerden der Nachbarn ergebe. Bei allem Verständnis des Gerichts für die Belange der Nachbarn seien deren subjektive Eindrücke und Messungen sowie die Zahl ihrer Beschwerden nicht geeignet, die Impulshaltigkeit darzulegen oder gar nachzuweisen, sondern könnten nur Anlass für weitere behördliche Ermittlungen geben, heißt es in der Pressemitteilung.

Selbst wenn man aber eine Impulshaltigkeit der Geräusche unterstelle, überwiege im Rahmen der Interessenabwägung das Interesse der Betreibergesellschaft.
Daher erteilt das Gericht dem Betreiber eine sogenannte “aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs”. Im Klartext: Vorläufig bleiben Green City Energy und die Bürgerenergie Ettenheim von den Folgen der Anordnung des Landratsamts verschont.

Unbedingt alles lesen:
https://badisches.de/wenn-gruene-energie-krank-macht/


 

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