Die BGR-Studie von Lars Ceranna ist nach 12 Jahren beendet

Poster presentation of the 2014 results in English: Infrasound emission generated by wind turbines (PDF, 9 MB)


Aus den Schlussfolgerungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe:

„An Hand der theoretischen Abschätzung zeigt sich, dass die Schallemission moderner und großer Windkraftanlagen mit Leistungen von mehr als 500 kW Reichweiten von über 20 km hat. Diese Entfernung steigt im Falle von Windparks auf ein Vielfaches.“

„Im häufiger auftretenden „Normalfall“ atmosphärischer Schallausbreitung reduziert sich der Mindestabstand zu Windkraftanlagen für unbeeinträchtigte Messungen einer Infraschallstation auf Werte von etwa 5 bis 15 km, je nach Hintergrund-Rauschbedingungen an der Station sowie Größe und Zusammensetzung eines Windparks aus mehreren WKA.“

Infraschallstationen benötigen Schutzabstände zu WEA von 5 km bis 15 km für unbeeinträchtigte Messungen
Menschen werden zum Leben ab 300 Metern an WEA gezwungen

Siehe auch Zitat Ministerpräsident „Ich-kämpfe-für-meine-Windmüller“-Albig:

„…denn vor meiner Tür möchte ich das nicht so gerne stehen haben. Du musst die Menschen dann auch zwingen….“

http://www.windwahn.de/index.php/oekodiktatur/menschenverachtend-zynisch-und-ideologisch-motiviert.html

Von wegen nichts gewußt – Langjährige Forschung der BGR von Lars Ceranna et al. ist beendet

Bereits seit Jahren wird von unserer Seite die seit Jahren von Interessenvertretern der Windkraftnutzung, Politik und Behörden, aber leider auch von gutgläubigen Mitstreitern gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung widerlegt, es gebe keine Forschung zum Infraschall, die Studienlage wäre dürftig u.s.w…
Die Forschung von Lars Ceranna ist ein ebensolches Gegenbeispiel das, obwohl von einer Bundesanstalt erhoben, stets verschwiegen oder marginalisiert wird.
JR

Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen

BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) Forschungsprojekt von 2004 bis 2016 geleitet von Lars Ceranna & Christoph Pilger

Land / Region: Deutschland – Region Hannover

Projektanfang: 01.04.2004

Projektende: 31.12.2016

Projektstand: 31.12.2016

Einführung

Moderne Windkraftanlagen (WKA) mit Leistungen von Hunderten bis Tausenden von Kilowatt (kW) generieren aufgrund ihrer Größe und der geringen Rotationsgeschwindigkeit der Rotorblätter einen Großteil ihrer akustischen Emissionen im Infraschallbereich unterhalb von 20 Hz. In diesem nicht vom menschlichen Ohr wahrnehmbaren Frequenzbereich pflanzt sich der Schall deutlich weiter fort als im hörbaren Bereich und kann etliche Kilometer entfernt noch von empfindlichen Messgeräten wie etwa den Mikrobarometern der Infraschallstationen der BGR registriert werden.
Dabei beeinträchtigen regelmäßige akustische Signale nahegelegener WKA die direkten Stationsaufzeichnungen von Luftdruckvariationen im Infraschallbereich und damit auch die Leistungsfähigkeit betreffender Stationen zur Detektion von Infraschallereignissen. So etwa betrifft dies die Signaturen von Explosionen im Rahmen der Überwachung des Kernwaffenteststopps (CTBT). Für die BGR als Betreiber von CTBT-Infraschallstationen ist eine genaue Kenntnis und Quantifizierung der Einflüsse von Windkraftanlagen auf Infraschallmessungen von großer Bedeutung. Aus diesem Grund befasst sich die BGR auch schon seit nunmehr 2004 mit diesem Thema.

Feldmessung mit Mobilstationen (HUFE)
Die BGR betreibt hochempfindliche sowohl fest installierte als auch mobile Infraschallmessanlagen und ist daran interessiert, eine Abschätzung der Stärke von Schallemissionen durch Windräder im Infraschall-Frequenzbereich vornehmen zu können. Zu diesem Zweck wurde erstmalig im Jahr 2004 eine mobile Infraschall-Messkampagne an einem einzelnen, frei stehendem 200 kW Windrad nahe dem Ort Hufe 20 km nördlich von Hannover durchgeführt. An acht Standorten entlang eines etwa 2 km langen West-Ost-Profils wurden die akustischen Signale des Windrades mit Mikrobarometern gemessen
[…]
Damit beeinträchtigt der Infraschall aus Windkraftanlagen regelmäßig und kontinuierlich sowohl die Infraschallaufzeichnungen (regelmäßige Ausschläge im Luftdruck) als auch der prozessierten Datenprodukte (zusätzliche Detektionen von Infraschallereignissen aus der Richtung von Windkraftanlagen).
Infraschallstationen, die durch die akustische Emission von Windkraftanlagen beeinträchtigt werden, sind speziell in die Richtung dieser Anlagen praktisch blind für andere Ereignisse. Dabei sind Richtungssegmente von bis zu 20° pro nahegelegener Windkraftanlage betroffen und im Fall von IGADE sind mehr als 25% aller Detektionen dieser Station von WKA generiert.
Abhängig von Konstruktionsparametern, generierter Leistung und Anzahl nahe beieinander stehender Windkraftanlagen ist es möglich, den abgestrahlten Schall als Funktion der Entfernung zum Windrad zu berechnen. Die aus Modellen und Literatur theoretisch ermittelten Werte konnten dank der von der BGR durchgeführten Feldmessung 2004 und der kontinuierlichen Aufzeichnungen an IGADE seit 2005 für den Infraschallbereich überprüft werden. Dies wiederum erlaubt, einen Mindestabstand von einem Windrad oder einer Windfarm zu einer Infraschallmessanlage anzugeben, um Schwellwerte für eine Beeinträchtigung der Messungen durch die oben beschriebenen Flügelharmonischen von Windkraftanlagen zu quantifizieren.
[…]

Schlussfolgerungen

Die Berechnung der entfernungsbedingten, akustischen Einflüsse von Windkraftanlagen auf Infraschallstationen ist für die BGR als Betreiber der Infraschallstation I26DE im Bayerischen Wald, die Teil des internationalen Überwachungssystems zur Einhaltung des Kernwaffenteststoppabkommens ist, von großer Bedeutung, um eine ungestörte Registrierung an dieser Station zu gewährleisten. An Hand der theoretischen Abschätzung zeigt sich, dass die Schallemission moderner und großer Windkraftanlagen mit Leistungen von mehr als 500 kW Reichweiten von über 20 km hat. Diese Entfernung steigt im Falle von Windparks auf ein Vielfaches.
Dabei wurden die für eine Schallausbreitung günstigsten Atmosphärenbedingungen (eines stabilen troposphärischen Wellenleiters z.B. durch eine Inversionsschicht in der Temperatur) angenommen. Im häufiger auftretenden „Normalfall“ atmosphärischer Schallausbreitung reduziert sich der Mindestabstand zu Windkraftanlagen für unbeeinträchtigte Messungen einer Infraschallstation auf Werte von etwa 5 bis 15 km, je nach Hintergrund-Rauschbedingungen an der Station sowie Größe und Zusammensetzung eines Windparks aus mehreren WKA.

Alles lesen und weitergeben!
http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Kernwaffenteststopp/Projekte/abgeschlossen/hufe_wka.html?nn=1558740

Den Start der Ceranna-Forschung von 2004 haben wir hier beschrieben, kommentiert und verlinkt:
http://www.windwahn.de/index.php/wissen/hintergrundwissen/studie-einfluss-von-wea-auf-messtationen.html

Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen
Infraschallmessungen an einem Windrad nördlich von Hannover 2004

Hier nochmal ein Auszug der Untersuchungen von 2004:

Zusammenfassung

Im Anbetracht einer stetig wachsenden Anzahl von Windkraftanlagen und Windparks wird deren akustische Lärmemission im von Menschen nicht hörbaren Infraschallbereich für hochempfindliche Messanlagen zur Registrierung der Mikrodruckvariationen ein zunehmendes Problem. Um den von Windrädern generierten Schalldruckpegel hinsichtlich seiner Stärke in Abhängigkeit der Entfernung zu quantifizieren, wurden Infraschallmessungen mit mobilen Stationen an einem einzelnen Windrad mit horizontaler Achse vorgenommen. Die Ergebnisse der Registrierung sowie ihr erfolgreicher Vergleich mit einem theoretischen Modell zur Abschätzung des emittierten Schalls erlauben die Angabe eines Mindestabstandes, der zwischen einer Infraschallmessanlage und einem Windrad oder einem Windpark eingehalten werden muss, um ungestört Infraschallmessungen durchführen zu können.
Bei diesen Modellrechnungen können bauliche Parameter der Windkraftanlagen berücksichtigt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sind für die Auswahl geeigneter Standorte bei der Planung neuer Infraschallstationen von besonderer Bedeutung. Umgekehrt dienen sie bei bereits existierenden Messanlagen dazu, einen Bannkreis für die Errichtung neuer Windkraftanlagen auszuweisen. Dies gilt insbesondere für die deutschen Infraschallstation I26DE im Bayerischen Wald und I27DE in der Antarktis, die Teil des internationalen Überwachungssystems (IMS – International Monitoring System) zur Überwachung der Einhaltung des Atomwaffenteststoppabkommens ist.

1. Einleitung

In der Bevölkerung wurden immer wieder Bedenken gegen große Windkraftanlagen und deren möglichen negativen Einfluss auf die Umwelt vorgetragen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund eines verstärkten Baus derartiger Anlagen und ihrer räumlichen Zusammenlegung zu Windparks, die teilweise in direkter Nachbarschaft bewohnter Gebiete errichtet werden. Der Betrieb dieser Anlagen führt vereinzelt zu erhöhten Lärmbelastungen. Der durch die Flügelbewegung hervorgerufene Lärm beschränkt sich dabei nicht nur auf den hörbaren Bereich, denn auf Grund ihrer Größe und geringen Rotationsgeschwindigkeit wird ein erheblicher Energieanteil unterhalb von 20 Hz, als Infraschall abgestrahlt. Da die Betriebsbereitschaft von Windrädern von den Windverhältnissen abhängt, besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Wind und Lärm.
Im Fall kontinuierlicher Winde bedeutet dies eine permanente Lärmemission über Tage und Wochen, was insbesondere in direkter Nachbarschaft belastend sein kann. In größeren Entfernungen gehen jedoch die Schallemissionen im Hintergrundrauschen, das durch Verkehr, Industrie und lokalen Windgeräuschen entsteht, unter.
Diese Beobachtungen gelten für alle Windkraftanlagen unabhängig von ihren baulichen Parametern mit Leistungen größer als 100 kW und konnten bereits in den 70er und 80er Jahren an Hand umfassender Untersuchungen der Schallemission verschiedenster Windräder verifiziert werden. Das Hauptaugenmerk lag bei diesen Messungen auf dem hörbaren Bereich; hingegen war das Interesse an tieffrequentem Schall gering, da diese Frequenzen von Menschen nicht wahrgenommen werden. Zudem ließ sich Infraschall mit den damaligen Mikrophonen nicht verlässlich genug messen. Heutige zur Registrierung von Infraschall verwendete moderne mikrobarometrische Drucksensoren sind jedoch sehr empfindlich und registrieren Infraschall wegen der großen Wellenlängen und geringer Dämpfung über große Entfernungen.
Als Betreiber von Infraschallstationen ist für die BGR von Interesse, in welchem Umfang Windkraftanlagen Infraschall erzeugen und welcher Mindestabstand zwischen den Windrädern und den Messstationen eingehalten werden muss, um Störungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für zwei Infraschallstationen, die als Teil des Internationalen Überwachungssystem (IMS – International Monitoring System) zur Einhaltung des Atomwaffenteststoppabkommens sind.
[…]

4. Abschätzung des Schalldrucks großer Windräder

Abbildung 5 legt die Vermutung nahe, dass ein Abstand von 2 km zu einem Windrad ausreichend ist, um Infraschallregistrierungen nicht mehr zu beinträchtigen. Zumal durch die Peilung der Lärmquelle mit dem 4-elementigen Kleinarray eine Verbesserung des Signal-Stör-Verhätnisses um den Faktor 2 (6 dB) erzielt wurde. Somit liegt der emittierte Lärm in dieser Entfernung im Bereich des Windrauschens und ist folglich bei tiefen Frequenzen um 2 Hz nicht mehr störend. Jedoch gilt dies nur für Windkraftanlagen dieser Leistung und Größe und nicht für größere Anlagen, wie sie heute vielfach gebaut werden.
Das Ziel dieser großen Anlagen besteht darin, die mit zunehmender Höhe über dem Erdboden vorherrschenden konstanteren und besseren Windverhältnisse auszunutzen, um mehr Strom zu erzeugen. Moderne Windkraftanlagen erreichen bereits Nabenhöhen von mehr als 100 m, womit sich die Reichweite der generierten Impulse deutlich vergrößert.
[…]
Es existiert eine Vielzahl wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der akustischen Störung bzw. Belastung von Windrädern im vom Menschen hörbaren Bereich befassen.
So beschreibt beispielsweise van den Berg (2004) eine nächtliche Störung von Anwohnern durch einen etwa 1.5 km entfernten Windpark. Systematische Untersuchungen hinsichtlich der Belastungsdosis wurden in Schweden von Pederson und Halmstad (2003) sowie Pederson und Persson Waye (2004) durchgeführt.
Diese Ergebnisse zeigen, dass bis zu einer Entfernung von 2 km eine hohe Lärmdosis wahrgenommen wird, die mit der Entfernung deutlich abnimmt.
Im Infraschall gibt es keinerlei Untersuchungen dieser Art, lediglich theoretische Abschätzungen. Werden jedoch die Ergebnisse dieser Arbeit sowie die Kurven aus Abbildung 10 zu Grunde gelegt, ist keine Belästigung von Anwohnern durch Windkraftanlagen im Infraschallbereich bis etwa 20 Hz gegeben, da im Abstand von 1 km ein 5-MW Windrad nur einen Schalldruckpegel von maximal 80 dB erzeugt. Lediglich bei Frequenzen oberhalb von 15 Hz und größeren Windparks wäre in dieser Entfernung eine Wahrnehmung möglich.
[…]
http://www.windwahn.de/index.php/wissen/hintergrundwissen/studie-einfluss-von-wea-auf-messtationen.html