Befangenheitsgrund bei Mitgliedsschaft in einer Genossenschaft
Am 04. April 2017 berichteten wir über die Neuregelung zur Befangenheit.
Dazu erreichte uns eine wichtige ergänzende Information von Patrick Breyer, Piraten, der uns auf seine Kleine Anfrage zum Thema von Mai 2016 aufmerksam machte nebst der Antwort der Landesregierung:
[blockquote author=“Patrick Breyer“]Danke, dass Sie das Problem der Befangenheit aufgreifen. Nach meiner Einschätzung geht die Gesetzesänderung in die richtige Richtung, löst das Problem aber noch nicht. Insbesondere die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist als Befangenheitsgrund noch nicht ausreichend anerkannt.[/blockquote]
Weitere Informationen finden Sie in meiner parlamentarischen Anfrage
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3900/drucksache-18-3952.pdf
und dem folgenden SHZ-Artikel:
http://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/windparks-piraten-fordern-strengere-befangenheitsregeln-id13640396.html
Mit freundlichem Gruß
Patrick Breyer
shz im Mai 2016
Windparks: Piraten fordern strengere Befangenheitsregeln
vom 8. Mai 2016
Aus der Redaktion des Flensburger Tageblatts
Dürfen Politiker über Windparks entscheiden, wenn sie selbst an ihnen beteiligt sind? Die Piraten wittern Kungeleien.
[…]
Beim Neubau von neuen Windparks kommt es regelmäßig zu Konflikten. Breyer hat bei der Problematik unter anderem das Beispiel Nübbel (Kreis Rendsburg-Eckernförde) vor Augen. Dort ist es wiederholt zu Streit gekommen, weil zahlreiche Gemeindevertreter einer Bürgerwindpark-Genossenschaft angehören. Gleichwohl nahmen sie an Beschlüssen für mehr Windkraft teil.
Während der Parlamentarier die Gefahr wittert, dass sich Gemeindevertreter in solchen Fällen selbst begünstigen, sehen die Juristen der Landesregierung den Tatbestand der Befangenheit nicht erfüllt. Grund: Die Gemeindevertretung könne mit einem solchen Beschluss gar nicht in Eigenregie Baurecht schaffen. Bei dem Votum handele es sich lediglich um eine politische Willensbekundung gegenüber der Landesplanung in der Kieler Staatskanzlei. Dort fielen die Würfel, wo Windkraftflächen genehmigt würden und wo nicht.
[…]
Alles lesen!
http://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/windparks-piraten-fordern-strengere-befangenheitsregeln-id13640396.html
Mit Dank an Patrick Breyer von der aktivsten und kritischsten Fraktion im schleswig-holsteiner Landtag, insbesondere zum Thema Bürgerrechte!
Beeindruckend, die Meldung im shz vom 08.April 2017: „Pirat Breyer zahlt mehr als 40.000 Euro zurück“
Kiel
Abgeordnete im Landtag erhalten monatlich eine Diät von 8000 Euro brutto – und die fünf Fraktionsvorsitzenden eine 72-prozentige Zulage: „Sie verdienen damit etwa 13.800 Euro monatlich. Nur 1 Prozent aller Steuerzahler in Deutschland haben ein so hohes Einkommen“ teilte dazu der Piraten-Fraktionsvorsitzende Patrick Breyer gestern mit.
Daher habe er die zusätzlichen Abgeordnetenbezüge in Höhe von 41.634,12 Euro an das Land zurück überwiesen, so der Pirat.
Bereits 2013 habe er 33.525,06 Euro an Zulagen zurückgezahlt, so dass sich insgesamt ein zurückgezahlter Betrag von 75.159,18 Euro ergebe.
„Die Extra-Diäten für funktionsträger müssen weg“, fordert Breyer. „Bürgernähe bedeutet für mich in finanzieller Hinsicht, nicht so viel verdienen zu wollen wie vier Schleswig-Holsteiner zusammen.“ sh:z
Näheres: http://www.piratenfraktion-sh.de/2017/04/07/finanzielle-buergernaehe-abgeordneter-dr-patrick-breyer-piraten-zahlt-bezuege-in-hoehe-von-ueber-40-000-euro-zurueck/
„Finanzielle Bürgernähe“: Abgeordneter Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) zahlt Bezüge in Höhe von über 40.000 Euro zurück