Update zur EPAW-Klage von 2013 – Rückerstattung der Spenden

Nachdem das EuGH zunächst die Klage angenommen hatte, um sie dann 6 Monate später abzuweisen, mussten wir drei Jahre warten, ob die angedrohten Kosten doch noch bei der EPAW geltend gemacht würden. Der EPAW-Anwalt meint, es wäre sehr ungewöhnlich, wenn die EU der EPAW nun doch noch eine Rechnung vorlegen würde. „Wir sind daher einigermaßen beruhigt, dass dies nicht der Fall sein wird“, schreibt Mark Duchamp, der ehemalige CEO der EPAW.

Diese drei Jahre sind nun um und das Team, welches sich sowohl inhaltlich, als auch verwaltungstechnisch um die juristische Auseinandersetzung und die Spenden gekümmert hatte, kann nun das damals gegebene Versprechen einlösen und die Spenden an die Unterstützer in ganz Europa zurückerstatten.

Val Martin, EPAW-sprecher aus Irland, der die Spenden entgegengenommen und verwaltet hat, wird zunächst die großen Spenden zurück erstatten und zuletzt die kleinen, in der Hoffnung, dass sich gerade manch ein Kleinspender entschliessen könnte, die irische Organisation „Environmental Action Alliance-Ireland“, mit ihrem unschätzbar nützlichen Knowhow zum europäischen Recht, für ihre zahlreichen juristischen Engagements zur Einhaltung der bürgerlichen Rechte zu unterstützen.  Oder aber die Waubra Foundation in Australien mit Dr. Sarah Laurie als CEO, die die Entwicklung und den Verkauf des ILFN-Messgeräts SAM über eine gemeinnützige Organisation als bezahlbare Unterstützung für WEA-Betroffene in aller Welt fördert.
Das Messgerät SAM wird in wenigen Wochen auch bei GuSZ ankommen, so dass Sie sich bei Bedarf bei Sven Johannsen dazu beraten lassen können. Wir werden berichten.
Auch die Unterstützung unseres Engagements bzgl. der Klage vorm Bundesverfassungsgerichtes mit einer kleinen Gruppe unter Federführung des Regionalverband Taunus e.V. wäre eine gute Wahl, denn wir werden, wie gerade erst berichtet, unser Ziel, die Einklagung der Einhaltung des Art. 2 Absatz 2 des Grundgesetzes zum Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit weiterverfolgen und können dies nur mit Spendengeldern erreichen, die für die juristischen Auseinandersetzungen und für Nachweismessungen eingesetzt werden. Auch für den bereits angedachten Schritt zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR – wird weitere finanzielle Unterstützung benötigt.

Für alle, die ihre Spenden erstattet haben möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

  1.  Wenn Sie eine Überweisung wünschen: Ihr Name, Ihr Spendenbetrag, die IBAN Ihres Bankkontos und der BIC des SWIFT-Codes Ihrer Bank und ggf. einen anderen Namen, den Sie bei der Übermittlung der Gelder verwendet haben, z.B. den Ihrer Bürgerinitiative, Organisation, des Vereins etc.
  2. Wenn Sie Ihre Spende per Scheck rückerstattet haben möchten (ausgestellt von Val Martin’s Bank in Irland), teilen Sie bitte Ihren Namen, den Betrag Ihrer Spende, Ihre Postanschrift und ggf. einen anderen Namen, den Sie verwendet haben,  z.B. den Namen Ihrer Bürgerinitiative, des Vereins oder Verbandes mit.

Schecks werden per Einschreiben mit Empfangsbestätigung versendet, die Kosten zusammen mit den anteiligen Aufwendungen werden von dem zu übertragenden Betrag abgezogen.

Wir danken insbesondere Val, Pat und David in Irland und Mark in Spanien für ihr großartiges Engagement beim Versuch, den Windkraftwahnsinn mit dem damit verbundenen Verlust unserer Bürgerrechte EU-weit auszubremsen!

Und natürlich allen Spendern aus Deutschland ein dickes Dankeschön, die sich mit großzügiger Solidarität an dieser europaweiten Gemeinschaftsaktion vieler Tausender Betroffener beteiligt haben und mit viel Geduld auf den Tag der Rückerstattung oder Investition in andere gemeinnützige Unternehmungen gewartet haben!

Für die vielen neuen Mitstreiter aus den letzten drei Jahren listen wir unten ein paar Infos zur EPAW-Klage vorm EuGH auf.
JR

Wir erinnern uns

Ist das Erneuerbare Energien-Programm der EU rechtswidrig?

Juni 2013 – Die Klage der EPAW wurde vom Europäischen Gerichtshof akzeptiert

Der   Gerichtshof   der   Europäischen   Union  hat   die   von   der   Europäischen Plattform   gegen   Windkraftanlagen   (EPAW)   eingereichte   Beschwerde angenommen   und   wird   darüber   verhandeln.
Die Aarhus-Konvention (3) verlangt, dass Programme, welche die Umwelt in Mitleidenschaft   ziehen,  in transparenter   Weise  mit   der   Beteiligung   der  Öffentlichkeit   entwickelt   werden.   Dies   bedeutet,   dass   die   Europäer vollumfänglich   hätten   informiert   werden   müssen   über  die   Vorteile   des   EU-Programms   zu   „erneuerbaren“   Energien,   sowie   zu   den  Kosten   und unerwünschten    Auswirkungen     desselben.  „Stattdessen“, argumentiert Duchamp,   „hat   die   Kommission   die   Behauptungen   der   Windindustrie   ohne Überprüfung nachgeplappert.“

Januar 2014  wurde unsere EPAW-Klage zurückgewiesen auf Einhaltung der Aarhus-Konvention und Transparenz der Verfahren zu WEA-Projekten für betroffene Anwohner – wir berichteten im Januar 2014.