Windkraftinvestor auf Uhujagd im EU-Vogelschutzgebiet

von windwahn.de übertragen – dort veröffentlicht am 06.07.2016

(c) egeeulen.de

Netze – lebendige Tiere als Lockvögel – Vergrämung durch Böllerschüsse – Verfüllung der Brutwand

Die Methoden der Windkraftprojektierer und Betreiber im Bemühen, die störende Avifauna zu vergrämen und zu vernichten werden immer perfider.

Im Taunus kämpfen die Investoren mit allen Mitteln für die Realisierung ihres Windkraftprojektes.
So hat die Firma Jost bereits am 12.02.2016 beim Verwaltungsgericht Gießen Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums, mit dem die Errichtung von zwei WEA abgelehnt wurde, eingereicht.

Sie versucht die Uhus im EU-Vogelschutzgebiet „Alter Philippsteiner Steinbruch“ mit Erhaltungsziel für den Uhu (!) zu vergrämen. Die Eulen lassen sich trotz mieser, illegaler Methoden wie z.B. lebendige Tiere als Lockvögel und Netze, Vergrämungslärm, die Verfüllung der Brutwand und die Abkippung von Gesteinsmehl über das Nest mit den Jungvögeln nicht vertreiben, sondern brüten mit Erfolg weiter…

Auch dieser Fall des Verstosses gegen den Artenschutz ist, wie unsere vier, vor wenigen Tagen vorgestellten Fälle zur Bedrohung und Vernichtung der Avifauna durch dreiste und gnadenlose Projektierer nicht hinzunehmen und muss unabhängigen, dem Natur- und Artenschutz verpflichteten Verbänden und Vereinen, sowie dem Team des EU-Kommissars für Umwelt zur Kenntnis gegeben werden mit der Aufforderung tätig zu werden!

Erst werden EU-Vogelschutz-, FFH- und Natura 2000-Gebiete von Deutschland an die EU gemeldet, damit der EU-Vorschrift zum Erhalt von Natur und Artenvielfalt genüge getan und eine Strafzahlung verhindert wird, um kurze Zeit später diese Schutzgebiete zugunsten privatwirtschaftlicher Interessen zu verramschen und somit den Schutzstatus wieder aufzuheben.
Gesetzesverstösse gehören hier in der Branche zum guten Ton und werden durch das Weggucken und die Untätigkeit von Behörden gefördert.

Sowohl die EU-Kommission, als auch die Artenschutzverbände müssen wissen, wie in der BRD mit den Bundes- und Landes-Naturschutzgesetzen und mit den EU-Vogelschutzgesetzen u.a. internationalen Abkommen zum Umweltschutz verfahren wird – durch die zuständigen Behörden und durch ungestört agierende Profiteure der Windkraftnutzung.

Ansprechpartner hierzu sind z.B.:

EU-Umweltkommission:
cab-karmenu-vella-contact@ec.europa.eu

Deutsche Wildtierstiftung e.V.:
https://www.windwahn.com/2015/07/29/aufforderung-der-deutschen-wildtierstiftung-e-v-mit-der-bitte-um-unterstuetzung/

Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.
http://www.egeeulen.de/

Bitte werden Sie aktiv, die Avifauna ist auf unsere Unterstützung angewiesen – solange sie noch lebt!
JR

Mit Dank an Corinna und Christian www.windkraft-braunfels.de!

images/stories/PDF/Uhujagd im Steinbruch.pdf

Chronologie der Geschehnisse im EU-Vogelschutzgebiet 5414-450

Seit 19.03.2013 ist öffentlich bekannt, dass der hiesige Steinbruchbetreiber (Investor) im Wald drei WEA errichten möchte. Es gibt einen Steinbruch mit Sprengaktivität und einen stillgelegten Steinbruch. Letzterer liegt im EU-Vogelschutzgebiet 5414-450 mit dem Erhaltungsziel für den Uhu.

Der Investor hat in 12/2015 eine Anlage zurückgezogen, die beiden anderen wurden vom RP Gießen in 2/2016 aus naturschutzrechtlichen Gründen (Uhu, Rotmilan, FFH Gebiet) abgelehnt.

Der Investor hat Klage gegen diese Ablehnung eingereicht.

Schon in 2015 wurde die Brutwand mit drei Jungen regelmäßig durch Abkippungen von Gesteinsmehl komplett verstaubt. Nach Meldung der Vorfälle durch ein HGON Mitglied erteilte die ONB ein Abkippverbot während der Brutzeit.

Da es auch eine Störung mit Böllern oberhalb der Brutnische gab, waren wir doch sehr stutzig, als wir den Vogelfachmann mit seinen Fallen im Auto beobachtet haben.

Die staatliche Vogelschutzwarte, der örtliche Uhubetreuer (HGON) und der Jagdpächter waren über diese Aktion nicht informiert.

Mittlerweile wissen wir, dass die ONB unter folgenden Voraussetzungen einer Telemetrie (Besenderung) des Uhus zugestimmt hat:

Einhaltung der § 34 Absatz 6 und § 44 Absatz 6 BNatSchG
ausreichend fachkundiges Personal vor Ort
keine Beeinträchtigung der im Gebiet vorkommenden Fledermausarten

Ein Windparkplaner hat uns bestätigt, dass Besenderungen immer öfter durchgeführt werden und wir befürchten, dass immer mehr Projektierer eine Telemetrie beantragen werden.

Wo soll das noch hinführen, wenn für jedes Projekt die Tiere vor Ort besendert werden und wer kontrolliert das?
C.B.