SH – Achtung: Neuer Runderlass der Staatskanzlei / Landesplanung!

von windwahn.de übertragen – dort veröffentlicht am 06.05.2016

Wichtig für alle Betroffenen, die sich mit ihren Stellungnahmen auf den neuesten Stand der Vorgaben der Landesplanung berufen!

Der aktuelle schleswig-holsteiner Wahnsinn tut sich im neuen Runderlass des Ministerpräsidenten, der Staatskanzlei und der Landesplanung auf:

Die Minimierung der ohnehin besonders geringen Abstände von WEA zur Wohnbebauung von 400 m in SH auf 250 m Abstand.
Im Runderlass von SH geht es um harte und weiche Tabus und um Abwägungen, auch zum Thema “Schutz” der Avifauna.
Waren vorher 400 und 800 m harte Tabus (HT), die nicht verhandelbar waren, auch wenn sie gesundheitlich betrachtet natürlich viel zu gering waren, so sind nun nur 250 m – Abstände fix.
Alles, was darüber hinaus geht ist verhandelbar: Aussenbereich – 250m + 150m = 400m und Siedlungsdichten – 250m + 550m = 800m….

Warum 250 m? Die meisten von Ihnen sind sicher schon mit den ungeeigneten Messreihen der LUBW, genannt “Studie” konfrontiert worden, die mittels falscher Messungen (Filter, Mikrophone, Abstände, Ort) durchgeführt wurden. Darin wird ein Abstand von 200 m von WEA zur Wohnbebauung als sicher konzidiert…
Seither erfährt jeder Erkrankte, Belästigte und Besorgte von Politik und Behörden, dass es keine Schallerkrankungen an WEA gibt…

Wer sich nun fragt, was hat SH mit mir zu tun – ich lebe in xy – so müssen wir davon ausgehen, dass SH nur der Auftakt sein wird, wie im Januar 2015, als das OVG in Schleswig die Regionalpläne zu Fall brachte und die Bürgerrechte aushebelte, mit ihnen Bürgerentscheide und Gemeindehoheiten. Nur einen Tag später wurde in RLP ein entsprechendes OVG-Urteil gefällt. Andere Länder folgten.

Zufall? Sicher nicht, denn überall, wo in den Ländern die gleichen Bestrebungen herrschen, Windkraft massenhaft und um jeden Preis zu implementieren, da sind Mensch, Natur und Landschaft nichts wert. Überall dort, wo noch mehr Flächen benötigt werden, um besonders einflussreichen Windkraftlobbyisten und glühenden Ideologen ein Einkommen ohne eigene Arbeit zu verschaffen, werden künftig 250 m Abstände den Anwohnern das Leben noch mehr zur Hölle machen und ihr Eigentum entwerten. Die “großzügigen Zuschläge” gemäß weichem Tabu von 150 m im Aussenbereich bzw. 550 m um Siedlungsbereiche mit Wohn- und Erholungsfunktion hängen vom Bedarf der Lobby und der Gnade der Landesplanung/des Innenministeriums ab.
Und wo es noch kein entsprechendes OVG-Urteil gibt, werden interessierte Projektierer, Investoren und Landverpächter sicher nicht zögern, ein solches auf dem Klageweg zu erwirken.
Insofern möchte ich allem Mitstreitern die Lektüre des Runderlasses ans Herz legen. Geben Sie nicht auf, sondern vernetzen Sie sich breit, um gemeinsam alle Möglichkeiten auszuloten.
Vermutlich wird die eine oder andere Fläche noch mit Hilfe eines guten Anwaltes zu retten sein und mit Gegengutachten unabhängiger, nur dem Artenschutz verpflichteter Fachleute. Mit Vorab-Messungen unabhängiger Akustiker können Sie den Lärm-Status festhalten, um ggf. eine weitere Belastung zu verhindern oder durch spätere Nachmessungen wenigstens Nacht- und Feiertagsabschaltungen zu erwirken.
Hoffen wir auf die baldige Fortführung der Bearbeitung der DIN 45680, damit künftig Infraschall durch eine fachgerechte Berücksichtigung der Frequenzen bis zu 1Hz zur Regel wird, dazu endlich Messungen mit geeignetem Equipment in den Häusern und in korrekter Entfernung zu WEA. Auch Körperschallmessungen sollten zur Pflicht gemacht werden.
Ansonsten hoffen wir für uns alle, dass die Verfassungsbeschwerde, die inzwischen eingereicht wurde, angenommen und gerecht behandelt wird.
Hierfür bitten wir nochmals dringend um Spenden aufs Notaranderkonto von Prof. Elicker:

Anderkonto Prof. Dr. Michael Elicker, Rechtsanwalt
IBAN: DE27 5406 1650 0401 5100 02
BIC: GENODE61LAN
VR Bank Westpfalz eG
Stichwort “Verfassungsbeschwerde”

Um die vorsätzliche Körperverletzung durch Politik und Behörden zu dokumentieren, Eigenforschungen von Aefis (Ärzte für Immissionsschutz) zu unterstützen, die mittlerweile interessierten Medien mit Informationen zu versorgen und Klagen zu erleichtern, benötigen wir die Aussagen aller, durch WEA-Schall beeinträchtigter Anwohner in der BRD und der erkrankten Betroffenen:

Herzlichen Dank für Ihr Engagement!
JR

Lesen Sie hier den aktuell gültigen Runderlass Stand 29.04.2016:

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