Last-Minute-Genehmigungen in B-W: Verdacht auf mangelhafte Qualität von Artenschutzgutachten

B-W: NABU und BUND überprüfen Windenergie-Gutachten

Publiziert 21. März 2017

Verbände gehen dem Verdacht auf mangelhafte Qualität von Artenschutzgutachten nach

Stuttgart, 21.03.2017 (nb/bw).
NABU und BUND wollen die artenschutzrechtlichen Gutachten überprüfen, auf deren Basis die Verwaltungen Ende 2016 weit über 100 Windenergieanlagen in Baden-Württemberg genehmigt haben. „Wir haben in der Vergangenheit wiederholt unzureichende Gutachten ausgemacht und kritisiert. Jetzt wollen wir feststellen, ob das nur bedauerliche Ausreißer sind oder ob es da einen grundlegenden Fehler im System gibt“, sagen die beiden Vorsitzenden Johannes Enssle (NABU) und Brigitte Dahlbender (BUND).

Dazu haben BUND und NABU am 16. März 15 Landratsämter angeschrieben und auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantragt, die Artenschutzgutachten zu den im November und Dezember 2016 genehmigten Windenergieanlagen zu erhalten.

Als bislang häufigsten Mangel bezeichnen die beiden Umweltverbände, dass Gutachter*innen bei der Datenerhebung die anerkannten und empfohlenen Methoden der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) nicht einheitlich anwenden. „Die LUBW definiert beispielsweise, wann, wie oft und nach welcher Zählmethode Vögel und Fledermäuse an den Standorten zu kartieren sind. Hält sich der Gutachter nicht an diese Vorgaben, sind die Daten nicht stichhaltig und das ganze Gutachten steht auf tönernen Füßen“, erklärt Enssle. Ein weiteres häufiges Defizit sieht er darin, dass Beobachtungsdaten der Naturschutz-Aktiven vor Ort nicht ausreichend berücksichtigt werden. „Es ist ganz offensichtlich fahrlässig, die Daten der Gebietskenner*innen nicht für voll zu nehmen“, sagt der NABU-Landeschef.

Die Landratsämter haben jetzt vier Wochen Zeit, um die Gutachten an die Umweltverbände zu übermitteln. BUND und NABU werden sie dann stichprobenartig untersuchen. „Wir werden im Sommer unsere Ergebnisse offen legen und dokumentieren, welche Gutachten in Ordnung waren, welche Mängel aufweisen und wo diese Mängel liegen“, erklärt Dahlbender. „Zudem werden wir dann auch ein Resümee ziehen zur Zusammenarbeit mit den Behörden in dieser Sache.“

BUND und NABU betonen, dass sie dem Ausbau der Windenergie grundsätzlich positiv gegenüberstehen, sofern er naturverträglich erfolgt. 2016 wurden in Baden-Württemberg 194 Windenergieanlagen genehmigt, 120 gingen in Betrieb. Damit liefen zum Jahreswechsel 2016/2017 insgesamt 563 Anlagen „Dass der Windenergieausbau nun Fahrt aufnimmt, ist eine gute Nachricht. Dass jedoch alleine im Dezember 123 Anlagen genehmigt wurden, zeigt, dass die Behörden unter gewaltigem Druck standen. Sie wollten – oder sollten – die Anlagen noch vor Jahresende genehmigen, weil sich ab Januar 2017 die Vergütungsregelungen für Windräder geändert haben. Dieser Druck darf natürlich nicht dazu führen, dass unsauber gearbeitet wird“, fordern die Verbandsspitzen.

Liste der Landratsämter:

Bei folgenden 15 Landratsämtern haben NABU und BUND die Zusendung der Gutachten beantragt: Alb-Donau-Kreis, Enzkreis, Heilbronn, Konstanz, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Rottweil, Schwäbisch-Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen und Zollernalbkreis
http://umwelt-kompass.com/energie-nabu-und-bund-ueberpruefen-windenergie-gutachten/

Dazu dpa Meldung in Proplanta:

Zitat: „…*Warum auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wurde, erschließe sich dem Gericht nicht. (Az: 13 K 9193/16) …

http://m.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Umwelt/Windrad-bleibt-wegen-Rotmilan-vorerst-ausser-Betrieb_article1490333358.html